Sie halten die Darstellung auf diesem Blog für überzogen ?

Sie meinen, so schlimm sei das alles doch gar nicht ? Sie glauben, das Deutsche Waffengesetz (um das uns die Welt beneidet) würde es erlauben sich effektiv zu wehren ? Sie denken, Pfefferspray sei erlaubt – gegen Tiere sowieso aber auch bei Notwehr ? Dann halten Sie schon mal 1800 EUR für den fälligen Strafebefehl bereit.

Aus der BILD.de:

[...]
Dominik Brunner bekommt postum das Bundesverdienstkreuz. Carsten H. einen Strafbefehl
über 1800 Euro.

[...]

Die jungen Männer tippen ihrem eher schmächtigen Opfer (1,66 m) permanent auf den Kopf,
beschimpfen ihn als Assi und Penner – schließlich bespucken sie ihn.

[...]

Dann sprühte ich dem Spucker ins Gesicht“, sagt Carsten. Die anderen Jugendlichen hauen
an der nächsten Station ab. „Ich habe übers Handy die Polizei gerufen“, sagt Carsten.
Doch die Beamten interessieren sich weniger für das Opfer, mehr für den Täter. Schließlich
verhängt das Dresdner Amtsgericht sogar einen Strafbefehl gegen Carsten H. – 1800 Euro soll
er wegen gefährlicher Körperverletzung zahlen.

Seine Angreifer aus der Straßenbahn sind plötzlich Zeugen, wurden nicht bestraft!
[...]

Quelle: BILD.de

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0 Kommentare zu Sie halten die Darstellung auf diesem Blog für überzogen ?

  1. admin sagt:

    Die Polizei entscheidet sich hier für die einfache Variante. Ob man sich da noch ein Pfefferspray kaufen soll, oder lieber gleich CS Gas bestellen?

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