Unseren täglichen Messermord gib uns heute…
“…und verschone uns mit dem Geschwafel über ein liberaleres Waffenrecht, denn die Wahrheit ist, daß Waffen böse sind und Messermorde bedauerliche Einzelfälle.”
Oder so ähnlich…
BILD.de berichtet aus Gelnhausen:
[...] Nach den bisherigen Ermittlungen hatte der von seiner Frau getrennt lebende 40-Jährige die Wohnung der 36-Jährigen im Stadtteil Meerholz aufgesucht. Dort kam es zum Streit, bei dem die 36-Jährige tödliche und der 39-Jährige schwere Stichverletzungen erlitt. [...]
Quelle: BILD.de
Aber wir müssen natürlich weiterhin den Zungang von Menschen zu Schußwaffen erschweren, denn es hilft mit Sicherheit Opa Arthur sein KK-Gewehr und Hanschen Müller seinen GK-Revolver wegzunehmen, um “Einzelfälle” wie diesen zu verhindern. Ganz sicher. Wirklich.
Und um so dringender ist auch, daß wir das Gewaltmonopol des Staates als Waffenmonopol umdeuten, denn es ist ungemein wichtig, daß die Beamten beim ziehen der Kreidestriche um die Leichen und sichern der Spuren, bewaffnet sind. Könnte ja sein, daß aus dem Opfer ein Zombie wird.
Gewaltmonopol wird falsch verstanden. Es heißt nur das der Staat der das Gewaltmonopol hat eine Person mit Gewalt Festnehmen darf bzw. einen gegenwärtigen rechtswiedrigen Angriff mit Waffengewalt verhindern, bzw. benden darf. Eine Privatperson z.B. ist nicht berechtigt eine andere Person Festzunehmen. Weiterhin meint das Gewaltmonopol das nur der Staat bzw. das Gericht Strafen verhängen darf und Verurteilte Einsperren darf. Eine Selbstjustiz ist nicht erlaubt wohl aber das recht auf Selbstverteidigung.
Dies ist unter Gewaltmonopol des Staates zu verstehen und nicht das keine Waffen in Privatbesitz sind.
Anmerkung d. Red.: Unter gewissen Umständen ist man als Privatperson durchaus berechtigt einen Straftäter bis zum Eintreffen der Polizei festzunehmen (siehe Kaufhausdetektive, Securities, Zeuge, usw.).
Anmerkung zur Anmerkung:
Festhalten darf ein Kaufhausdetektiv bei mehr oder weniger bewiesener Straftat (Ladendiebstahl) schon. Aber nicht Festnehmen. Unterschied er darf die Person mit der Hand festhalten, nicht mit Handschellen an einem Gegenstand fesseln. Tut er dass kann Ihn die Person später wegen Freiheitsberaubung Anzeigen mit sehr guten Chancen vor Gericht zu gewinnen. Gleiches gilt für private Sicherheitsdienste. Fazit solange die Person sich mit der Hand festhalten lässt kann man die Person festhalten. Schlägt der festgehaltene wild um sich darf man ihn nicht etwa auch schlagen und ruhig stellen. Ansonsten droht auch hier wieder ein Verfahren wegen Körperverletzung.
Grüße