Waffengesetze verschärfen !
Nichts anderes kann man verlangen, nach dem neuen Vorfall in Bremen! Ein “20 Jahre alter Mann hat einem Fahrscheinkontrolleur in Bremen mit einem spitzen Gegenstand in den Bauch gestochen” (Quelle: Zeit.de). Formulieren wir doch schon mal den entsprechenden Paragraphen neu:
Hier die Version für das Jahr 2010:
§ 42a Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen
- 1. Anscheinswaffen,
- 2. Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 jeglicher Art oder
- 3. Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm jeglicher Artzu führen.
- NEU: 4. Es ist verboten jegliche Gegenstände außerhalb des befriedeten Besitztum oder der Wohnung zu führen.
- 1. für die Verwendung bei Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen oder Theateraufführungen, (gestrichen)
- 2. für den Transport in einem verschlossenen Behältnis,
- 3. für das Führen der Gegenstände nach Absatz 1 Nr. 2 und 3, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt. (gestrichen)
- 4. Kleidung ist vom Verbot ausgenommen, soweit es sich um reine Stoffbekleidung handelt. Gürtel, Hosenträger, Schals und andere Acessoires, sowie schwere Lederbekleidungen die geignet sind einen Menschen durch Strangulation oder durch schlagen/peitschen zu verletzen, sind verboten.
In zehn Jahren kann Deutschland aufatmen, ab 2020 gilt dann das folgende:
§ 42a Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen
(1) Es ist (NEU:) alles verboten
(Rest gestrichen)