Totalverbot für Hunde gefordert ! Wieder Todesfall…
Liebe Hundebsitzerinnen und Hundebesitzer, nach einem erneuten “Zwischenfall” mit tödlichem Ausgang an dem Hunde beteiligt waren, ist es an der Zeit Ihnen mitteilen zu müssen, daß der Besitz und das Halten von Hunden im Interesse der öffentlichen Sicherheit, deutlich eingeschränkt werden müssen. Der Bundesinnenminister und seine Länderkollegen erarbeiten dazu ein Konzept, welches den Besitz von gefährlichen Hunden auf ein für die Allgemeinheit zumutbares Maß reduzieren wird. Nach dem erneuten Tod eines Kleinkindes durch einen Hund in Thüringen kann die These nur lauten “So wenig gefährlich Hunde im Volk wie möglich!”
So oder so ähnlich könnte es sich anhören, die Einleitung zu einem dem Waffengesetz gleichlautenden Gesetz mit dem Ziel des Totalverbotes von Hunden.
Utopie meinen Sie ? Dann sollten wir uns mal mit den Fakten auseinandersetzen…
Frage: was unterscheidet einen Hund von einer Schußwaffe ?
Punkt 1 “Gefährlichkeit des autonomen Objekts”
Schußwaffe: keine, es wird ein “Schütze” benötigt, Schußwaffen schießen niemals “von alleine”.
Hund: vorhanden, Spektrum von niedrig bis hoch, eine Gefährlichkeit ist grundsätzlich gegeben, da jeder Hund ein instinktgesteuertes domestiziertes Wildtier ist. Seine Wesensart ist der Jagdtrieb, welcher unterschiedlich stark ausgeprägt ist.
Punkt 2 “Gefährlichkeit des geführten Objekts”
Schußwaffe: gering, einen gesetzeskonformen sachkunkundigen Besitzer vorausgesetzt entsteht beim Führen einer Schußwaffe keine oder nur eine geringe Gefährlichkeit. Das Gefährdungsobjekt kann nicht autonom handeln (siehe Punkt 1). Fehlbedinungen können durch regelmäßiges Training wirksam verhindert werden.
Hund: vorhanden, insbesondere bei ungeschulten Haltern und untrainierten Hunden besteht jederzeit ein potenzielles Risiko von (tödlichen) Verletzungen des Halters und/oder Unbeteiligter. Ein regelmäßiges Training des Halters und des Hundes kann diesem vorbeugen; es verbleibt aber immer ein Restrisiko.
Punkt 3: Notwendigkeit des privaten Besitzes
Schußwaffe: abgesehen vom Einsatz bei Sicherheitsdiensten etc. besteht lediglich eine aus dem Recht auf privaten Besitz im Rahmen der bürgerlichen Freiheitsrechte
Hund: siehe Schußwaffe
Punkt 4: Gesamtgesellschaftliche Notwendigkeit/Existenzrecht
Schußwaffe: Sportliche, jagdliche Nutzung sowie im Rahmen von kulturhistorisch bedeutsamen Sammlungen, Sportliche Nutzung im Zusammenhang mit Schützenvereinen denen eine gesellschaftliche Rolle als Orte der sozialen Zusammenkunft zukommen. Darüber hinaus im jagdlichen Einsatz notwendiges Werkzeug zum Wohle eines gesamtgesellschaftlichen Anliegens, sportlicher Einsatz bei zahlreichen internationalen und olympischen Wettkämpfen.
Hund: jadgliche Nutzung möglich aber nicht zwingend notwendig, keine sonstigen gesammtgesellschaftlich wichtige Verwendung, keine olympische Disziplin oder internationalen Wettkämpfe.
Fazit: Bricht man es auf diese 4 wesentlichen Punkte herunter, so würde der Hund ggü. der Schußwaffe im Privatbesitz schlechter abschneiden. Eine gesamtgesellschaftliche Notwendigkeit stellt sich überhaupt nicht dar. Genau dieser (wie o.g. falsche) Punkt wird gerne von linksgrünen Bessermenschen ins Feld geführt, wenn es um Schußwaffen geht. Hunde sind also auch – mit den Augen von Hoplophobikern betrachtet – völlig überflüssig.
Ehrlich gesagt: ICH persönlich mag Hunde nicht besonders. Teilweise empfinde ich sogar eine große Abneigung gegen einige Vertreter dieser Spezies. Ich besitze daher auch keinen Hund und ein Hundeverbot würde mich nicht tangieren.
Wäre ich also für ein totales Hundeverbot ? NEIN !
Wie auch den privaten Waffenbesitz sehe ich das Halten von Hunden als eines aus den Grundrechten einer freiheitlichen Demokratie abgeleitetes Bürgerrecht. Ich gehe davon aus, daß jeder Hundebesitzer um die Gefahren die aus dem Wesen seines Schützlings resultieren, bescheid weiß und sich entsprechend verhält. Wie auch jeder Waffenbesitzer.
Im Prinzip ist JEDER Hundebesitzer ein WAFFENbesitzer. Und die Hundebesitzer werden sich noch wundern, wie der Staat auch an Ihren Grundrechten in Zukunft sägen wird. Wäre es vielleicht an der Zeit einer Lobbyorganisatzion beizutreten, die unsere Grundrechte stärker schützt ? Denken Sie doch einmal darüber nach und vergessen Sie nicht: Die meisten JÄGER sind legale Waffen- UND Hundebesitzer. (www.fvlw.de www.pro-legal.de)
Ich bin bekenneneder Hundefreund und habe jetzt meinen vierten Hund. Aus der pseudorationalen SIcht der Hoplophoben und der Besserwisser und Gutmnschen gehören Hunde auch auf die Abschussliste! Diesen Pissern sage ich aber hier meinen Kampf an!