Ist illegal eigentlich nicht legaler als legal ?
Um es kurz zu machen: eigentlich egal. Aber…
In Baden-Württemberg klagt jetzt ein Jäger gegen die verdachtsunabhängige Kontrolle der sicheren Aufbewahrung seiner Waffen. Für diese durfte der Waidmann seiner Kommune mit 320 EUR den Haushalt versüßen, obwohl es bei ihm keine Beantstandungen gab (wie etwa bei 99% aller legalen Waffenbesitzer). Daß er die Gebühr trotzdem bezahlen soll, begründet der Hauptgeschäftsführer des Landkreistages Eberhard Trumpp mit “der Besitz einer Waffe bedeute eine abstrakte Gefahr.” und handelt sich damit nicht nur eine Nominierung für das “trockene Brötchen des Monats” ein.
Ein dünnes Eis, auf das sich die Behörden hier begeben…
Alleine die Verwendung des Begriffes “abstrakte Gefahr” lässt begründet darauf hoffen, daß die Gebührenbefürworter aus dem Trumpp-Dunstkreis vor Gericht eine Niederlage erfahren werden. Immerhin muß der Legalwaffenbesitzer in Baden-Württemberg (und nicht nur dort und nicht erst seit Winnenden) der Ordnungsbehörde gegenüber die sichere Aufbewahrung erklären und dokumentieren (z.B. anhand eines Kaufbelegs für einen Waffenschrank, Foto, usw.). Die “abstrakte Gefahr” wie Trumpp sie sieht, ist durch diesen Nachweis des Legalwaffenbesitzers also bereits gebannt.
Die verdachtsunabhängige Kontrolle kann also nicht zu diesem Zwecke sein. Aber wofür ist sie dann?
Die Behördenvertreter, hier handelnd nach dem Willen des Innenministeriums, begeben sich dabei auf für sie persönlich und für ihre Behörde, extrem dünnes Eis. Denn: wenn nun gegen den Willen – und trotz des o.g. bereits erbrachten Nachweises – die Wohnung betreten werden soll, muß auf wundersame Weise die vorher gebannte “abstrakte Gefahr” des reinen Waffenbesitzes auf unerklärliche Weise eine Steigerung erfahren haben.
Allein dies rechtssicher zu begründen dürfte der Behörde ziemlich schwer fallen, wenn nicht gar unmöglich sein. Doch diese Verantwortlichkeit wälzt die Politik auf die Behörden und auf die einzelnen Mitarbeiter ab.
Und so kommt einmal mehr dem legalen Waffenbesitzer die Aufgabe zu, diesen umtriebigen aber auch verunsicherten Ordungsämtlern dezent die Gefahren-Definitionen und die damit verbundenen Befugnisse in Erinnerung zu rufen, um so der Behörde Ärger, der Komune Kosten und letztendlich dem Steuerzahler weitere Lasten zu ersparen.
Doch ist das eigentlich alles ? Sollte man nicht vielleicht einen Schritt weiter gehen? Also als Amt meine ich… Dehnen wir die “abstrakte Gefahr” zur Sanierung leerer Kassen einfach ein wenig aus. Wir haben in Deutschland 3 Millionen Legalwaffenbesitzer (LWB) mit ca. 10 Millionnen Waffen. Demnach hat jeder LWB im Schnitt rund 3 Waffen zuhause. Stellt man dem nun die Anzahl illegaler Waffen gegenüber (20 Millionen), so verteilen sich diese – rein rechnerisch – auf rund 6 Millionen Bundesbürger oder: Illegalwaffenbesitzer (IWB).
Natürlich wird nicht jeder LWB kontrolliert aber gehen wir mal von 10% aus, so ergeben sich immerhin 300.000 Kontrollen zu je 320 EUR. In der Summe also 96.000.000 EUR. Klar, daß man als Politiker schwach wird, erschließen sich doch hier ungeahnte Einnahmequellen.
Nun dehnen wir das mal auf die illegalen Waffenbesitzer aus, die sich aus dem Rest der Bevölkerung – rund 80 Millionen – zusammensetzen. Würde man nun auch hier 10% kontrollieren, also 8 Millionen und jeweils einen Gebührenbescheid zu 320 EUR erlassen (nicht vergessen: egal ob etwas gefunden wird oder nicht), dem Staatssäckel würden 2,5 Milliarden EUR zugute kommen. Das ist doch mal eine interessante Einnahmequelle. Und seit Winnenden so herrlich moralinsauer zu begründen.
Da fällt mir ein: 4600 Verkehrstote pa. bei 41 Millionen PKW – diese Gefahr dürfte weit weniger abstrakt sein, als die durch den legalen Waffenbesitz… da könnte man doch auch mal…
41.000.000 x 320 EUR = …
Hehehehe!
Es ist für jedes Land bitter, wenn seine Verwaltung aus dem Ruder läuft und Politiker nur noch in Geld und Verboten machen können. Das passiert meist dann, wenn die Bürger nichts mehr zu sagen haben.