Armbrust jetzt meldepflichtig ?! WBK beantragen !
Dass im hohen Norden die Uhren anders ticken, ist bekannt. Nicht erst seit dem “Großstadtrevier” ist hier der polizeiliche Streifen- und Vollzugsdienst eine ganz besondere “Marke” (“Houlschonma die Hannscheeeln, uuuhm halb iss middach!”). Eine Medlung aus dem Hamburger Abendblatt sollte aber nun alle Besitzer einer Armbrust aufhorchen lassen. Nach Meinung des Autors und der Polizei in Fredenbeck gehören Armbrüste nämlich zu den (an-?)meldepflichtigen Waffen und sind Feuerwaffen gleichgestellt. Jedenfalls versucht man nun in einem Fall von Sachbeschädigung den Täter anhand des Waffenmelderegisters ausfindig zu machen. Ich wünschen gutes Gelingen !
Das Hamburger Abendblatt berichtet:
[...] Der Alu-Pfeil der Marke Easton Crossbow-Hunter mit Metallspitze durchschlug ein Modul der Solaranlage und blieb anschließend im Dach stecken. Das zirka 50 Zentimeter lange Geschoss hätte nach Aussage der Polizei auch Menschen schwer verletzen können. [...]
Die Armbrust zählt also nach dem Waffengesetz aus dem Jahr 2004 zu den Schusswaffen, die feste Körper wie in diesem Fall Pfeile oder Bolzen verschießen. Somit ist eine solche Waffe nach dem Waffengesetz auch meldepflichtig. Jetzt will die Fredenbecker Polizei feststellen, wer in dieser Region solch eine Armbrust angemeldet hat und die Besitzer überprüfen. [...]
Quelle: Hamburger Abendblatt
Wir haben ja schon drollige Auslegungen des Waffengesetzes erfahren müssen, NRW hat sich da immer besonders hervorgetan aber auch der Norden ist kreativ. DAS hier jedoch dürfte die bisher humoristische Spitze darstellen. Auf das Ergebnis der Ermittlungen dürfen wir gespannt sein…