Schon wieder ein “Amoklauf” !
Diesmal in Ägypten – ein Busfahrer einer Baufirma, der Arbeiter zu einer Baustelle bringen soll, stoppt auf dem Weg und eröffnet wahllos das Feuer auf die Passagiere. 6 Menschen sind sofort tot, 12 werden verletzt. Glück im Unglück dürfte gewesen sein, daß es sich um ein vollautomatisches Gewehr gehandelt hat. Mit Vollautomaten ist – entgegen landläufiger Meinung – ein gezieltes Schießen nicht oder nur schwer möglich.
Eine gute Gelegenheit wieder einmal auf die Waffengesetze in anderen Ländern zu blicken und zu hinterfragen, ob sie denn das leisten, was sie leisten sollen. Der informierte Leser wird die Antwort sicherlich schon kennen…
The Star Online berichtet aus Ägypten:
CAIRO (Reuters) – An Egyptian bus driver working for a private construction company shot dead six labourers on Tuesday and injured as many as 12 others in a suburb of Cairo, the official MENA news agency reported. The 46-year-old, Mahmoud Taha Swellem, opened fire with an automatic rifle on the workers who were travelling in a bus belonging to Egyptian construction firm Arab Contractors, MENA reported. An Arab Contractors official confirmed the shooting but did not give details, saying a statement would be issued shortly. A security source also said 6 were killed but added that only 6 others were injured, not 12 as reported by MENA. [...]
Quelle: The Star Online
Ein grausiges Verbrechen mit sechs unschuldigen Opfern. Die Tatwaffe: ein automatisches Gewehr (automatic rifle). Vermutlich handelt es sich um ein kompaktes Kalashnikov-Derivat, welches weltweit verbreitet ist.
Natürlich gibt es auch in Ägypten Gesetze und sogar ein Waffengesetz. Hier die wichtigsten Daten in Kürze:
Verantwortlich für das ägyptische Waffengesetz ist das Innenministerium in Kairo. Waffenbesitz ist generell erlaubt, auch das Führen von Waffen. Waffenbesitz unterliegt Regularien und Registrierung; Waffenverkauf ist reglementiert und Waffenbesitzer sind zentral registriert. Entgegen dem WaffG in Deutschland können Waffen nicht nur aus sportlichen/jagdlichen Gründen sondern auch zum (Selbst-)Schutzes erworben werden. Trotzdem wird das ägypt. WaffG insgesamt als “restrictive” eingestuft, was unter anderem auch daran liegt, daß Langwaffen generell verboten sind und wie in Deutschland, ein sog. “background check” den potentiellen Waffenkäufer vorab auf seine Gesetzestreue und einwandfreien Leumund überprüft. Bei Straffäligkeit oder anderen Auffäligkeiten, wird eine Genehmigung verweigert. Jegliche Waffenan- und -verkäufe unterliegen einer Registrierungspflicht.
Alles in allem also gar nicht mal so weit vom deutschen Waffengesetz entfernt. Einerseits etwas liberaler (kein Führverbot, kein Bedürfnisnachweis i.F.v. nur Sport und Jagd), andererseits etwas restriktiver (keine Langwaffen). Und das für Deutschland und Europa als ultima ratio verkündete “zentrale Waffenregister” gibt es in Ägypten auch schon.
Hat es etwas genützt ? Hat es einen “Amoklauf” verhindert ? Wie konnte der Täter die Waffe überhaupt besitzen – der Besitz von Langwaffen ist in Ägypten doch verboten ?
Die Tat war grausam und sinnlos. Einzig die vage Chance bleibt, daß vielleicht auch nur ein einziger hoplophober Neurotiker endlich erkennt, daß weder Gesetze noch Verbote einen Täter wirklich abschrecken können. Sie bestrafen und gängeln nur die, die sich ohnehin an die Normen der Gesellschaft halten.
“When guns are outlawed, only outlaws will have guns!”