Erweiterter Suizid mit Legalwaffe – weil Behörden geschlafen haben

Traurig ist es allemal – ob die Waffe legal oder illegal besessen wurde. Aber natürlich ist eine Legalwaffe (sprich: Sportschütze oder Jäger) bei einer dieser Taten immer wieder ein willkommener Anlaß für alle hoplophoben Sicherheitsneurotiker schärfere Gesetze und Entmündigungen für die Bürger zu fordern.

In diesem Falle aber werden solche Forderungen nach hinten losgehen. Das Waffengesetz wäre nämlich scharf genung gewesen, dem Täter seine Waffe im Vorfeld abzunehmen. Der Mann galt als psychisch labil.

Geschehen ist natürlich nichts und so wird jetzt auch gegen einen Beamten vorermittelt. Der Schauplatz ist Viechtach…

Kanal8 berichtet:

[...] Demnach gab es anscheinend vor der Tat mit zwei Toten bereits einen Hinweis auf den labilen Charakter des Familienvaters. Wie berichtet, hat der Mann hatte in der vergangenen Woche zuerst seine Frau und danach sich selbst erschossen. Ob oder in wie weit dieser Hinweis nicht bearbeitet worden ist, soll jetzt geklärt werden.
Laut einem Bericht des Bayerischen Rundfunks ist ein Polizeibeamter im Fokus dieser Vorermittlungen.

Quelle: Kanal8

Erläuternd dazu: In ländlichen Bereichen werden waffenrechtliche Erlaubnisse nicht selten von der örtlichen Polizeidienststelle bearbeitet, da Ordnung- oder Landratsämter zu weit weg sind. In so einem Fall stellt die Polizeistation bzw. der Beamte die letzte Instanz dar, welche auch über die persönliche Eignung zu entscheiden hat. War dem Beamten ein Versagensgrund bekannt, so hätte er umgehend die Einziehung der Waffe veranlassen müssen. Dies scheint nicht geschehen zu sein.

Dieser Fall zeigt in aller Deutlichkeit: Das Waffengesetz in Deutschland ist, wenn nicht zu scharf, in jedem Falle scharf genug, um deratige Fälle zu verhindern. Nur: es muß auch umgesetzt werden!

Chancengleicheit für das Opfer war natürlich nicht gegeben. Die Frau besaß keine waffenrechtliche Erlaubnis.

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