“Todesschuss aus eigener Waffe”
Mit dieser Schlagzeile titeln derzeit diverse Onlineausgaben von Tageszeitungen. Hintergrund: Ein 39-jähriger bedrohte offensichtlich einen Nachbarn mit einer Schußwaffe. Als die von ihm gerufene Polizei eintraf, “zog” der Täter wohl wieder “blank” und es kam wie es kommen mußte: Die Polizei feuerte präventiv aus der Dienstwaffe. Der Mann starb an einer Schußverletzung. Nun stellt sich heraus, daß die tödliche Kugel seiner “eigenen Waffe” entstammte.
Otto-Normalverbraucher interpretiert diese Schlagzeile also wieder so, daß es sich hier um einen der mordlüsternen Sportschützen oder Jäger gehandelt haben muß. Wer sonst sollte eine “eigene Waffe” besitzen.
Was aber nur in wenigen Ausgaben der Qualitätspresse zu lesen ist: der Mann hatte einen Dachschaden, war einschlägig vorbestraft und somit nicht in der Lage eine rechtmäßige Waffenbesitzkarte, geschweige denn eine Erlaubnis zum Führen einer ebensolchen zu erhalten und seine “eigene Waffe” gehört zu dem Pulk aus 20-40 Millionen illegaler Schußwaffen.
U.a. das “morgenweb” berichtet:
Der 39-Jährige, der am Samstag bei einem Schusswechsel mit zwei Polizisten ums Leben kam, hat sich selbst erschossen. Das hat die Obduktion in der Nacht auf Sonntag ergeben, teilten Polizei und Staatsanwaltschaft in einer gemeinsamen Erklärung gestern mit. [...]
Mittlerweile sei klar, dass der Mann psychisch krank war, so die Polizei. Zudem soll es sich bei ihm um einen Waffennarren gehandelt haben, es habe mehrere einschlägige Strafverfahren gegeben. “Aktuell lag bei uns aber nichts mehr gegen ihn vor”, sagte Polizeisprecher Holger Ohm gestern, darum habe er unbehelligt in der Neckarstadt wohnen können. [...]
Quelle: morgenweb
Das ist deutsche Realsatire: Während legale Waffenbesitzer, die sich seit Jahrzehnten nichts zu schulden kommen ließen, jederzeit mit einer Verletzung Ihres Grundrechts aus Artikel 13 GG rechnen müssen (aka. “unangemeldete Überprüfung der Aufbewahrung”), kann Herr Psycho aus der Nachbarschaft sich mit seinen illegalen Plempen auf die Unverletzlichkeit der Wohnung berufen. Denn seine Waffen sind ja nicht behördlich registriert. Insofern gilt das Waffengesetz mit seinen Grundrechtseinschränkungen für ihn nicht.
Doch es kommt noch besser:
[...] Die aktuellen Ermittlungen hätten ergeben, dass er jedoch “regelmäßig bewaffnet durch die Gegend zog”. [...]
Wie schön ! Der deutsche Steuermichel und insbesondere der deutsche Legalwaffenbesitzer achtet peinlichst auf jedes noch so kleine Gesetz, kauft keine Einhandmesser und läuft permanent Gefahr beim Pilzesammeln verhaftet zu werden, und der durchgeknallte Waffenpsycho mit den illegalen läuft ganz unbehelligt bewaffnet durch die Gegend.
Zu diesem Waffengesetz, seiner Ausführung und den behördlichen Maßnahmen kann man unseren Politikern nur gratulieren. Genauso wie zu unsere tendenziösen Presse.
Jeder bekommt die Politiker die er mit seinem Verhalten vor der Wahl verdient.
Je mehr aktiv die Politik ins Gespräch gezogen wird und aktive sich selbst zur Wahl stellen, desto weniger Chancen hat die Pseudo-Gutmenschen-Herde.
Wie heisst es so schön in dem Märchen: “Mäh… Mäh… Der Wolf wird uns nichts tun, Schafe dürfen keine Zähne haben.”