Mit der Schere der Mutter den richtigen Schneid geschenkt…
…hat der 20-jährige “Freak und Sonderling” (Abendzeitung) Ujal R. in Großhadern. Danach wählte er den Polizeinotruf und vermeldete selbst den Vollzug der Tötung. Er wurde natürlich erst einmal festgenommen.
Geht man nach einigen Eintragungen im Kommentarbereich und nach den Aussagen der Nachbarn des Opfers/Täters, wird er wohl bald wieder auf freiem Fuß sein. Der bedauernswerte “Freak und Sonderling”…
Die Abendzeitung berichtet:
[...] Laut Polizei hatte Ujal R. mit einer Haushaltsschere auf seine Mutter eingestochen, während die in ihrem Bett schlief. „Es ist aufgrund der Schwere der Verletzungen anzunehmen, dass sie sofort tot war“, sagt Richard Thiess von der Mordkommission. [...]
Quelle: Abendzeitung
Die Innen- und Justizminister der Länder seien nun dazu aufgerufen zu überprüfen, ob der bisher freie Verkauf von Haushaltsscheren (sogar an Minderjährige!) weiter erlaubt bleiben sollte. Angesichts derartiger Mißbrauchsvorfälle muß überlegt werden, ob man den Zugang zu derart gefährlichen Werkzeugen nicht einschränken sollte. Insbesondere dann, wenn kein berechtigtes Interesse am Besitz einer Haushaltsschere vorliegt. Dies zu überprüfen würde den lokalen Ordnungsbehörden und Ämtern obliegen. Erste Reaktionen darauf erwarte ich aus der Gemeinde Lügenberg-Gansviel.
Sofort alle Wohnungen kontrollieren und die Scheren beschlagnahmen ! Jawoll !
Interessantes Urteil des Richters. Ich frage mich nur, warum bei uns im Grundgesetz steht, dass die judikative, rechtsprechende, und exekutive, ausführende, Gewalt ( Landrat) an Recht und Gesetz gebunden sind. Liegt hier etwa ein Mißbrauch der Amtsstellung durch voreingenommene Ermessensreduzierung auf Null vor? Zur Erklärung es gibt Gesetze aus denen sich die direkte Pflicht zu handeln ergibt. Da hat die Behörde/Amt/Beamte keine Möglichkeit anders zu entscheiden. Es gibt Gesetze in denen die Exekutive ein Handlungsspielraum eingeräumt wird. Dies nennt man Ermessen. Bei bestimmten Situationen kann dieses Ermessen auf Null reduziert sein. Beispiel ist immer Gefahr für Leib und Leben. Nach der hier: http://www.lügenberg-gansviel.de/index.php?option=com_content&view=article&id=75&Itemid=82 veröffentlichten Aussage des Ordnungsamtsleiters könnte eine derartige fehlerhafte Ermessensreduzierung auf Null vorliegen oder vielleicht ein Verstoß gegen Recht und Gesetz. Oder vielleicht sogar eine Drohung mit einem empflindlichen Übel? Der Leiter weiter:”Es gibt eine ganz einfache Lösung für dieses Problem. Ich werde jeden Antragsteller genauestens auf seine Voraussetzungen zum legalen Waffenbesitz überprüfen. Glauben Sie mir. Ich finde immer eine Möglichkeit, bisher erteilte waffenrechtliche Erlaubnisse zu widerrufen.”
Wird hier eine persönliche Ansicht zur Auslegung und Anwendung von Recht und Gesetz gemacht?
Der geneigte Leser möchte sich selbst ein Bild machen. Auf § 47 Niedersächisches Beamtengesetz verweise ich mal.
Der Rechtsanwalt