Nur eine “Beziehungstat”

Davon geht derzeit die Polizei aus. Geschehen ist es in Saarbrücken. Das Opfer und der mutmaßliche Täter seien wohl miteinander bekannt gewesen, möglicherweise bestand früher auch eine engere Beziehung. Vor der Tötung, die angeblich im Eingangsbereich der Wohnung stattfand, soll es zu einem verbalen Streit zwischen beiden gekommen sein.

Alles also halb so wild, kommt ja ständig vor und daher ist es ja auch nebensächlich, dass es eine illegale Schußwaffe gewesen sein muß, die der Mörder verwendete.

Die Saarbrücker Zeitung berichtet:

Realmonte/Sizilien. Der Mann (55), der am Donnerstag (5. August 2010) im Saarbrücker Stadtteil Rußhütte eine Frau (35) in ihrer Wohnung erschossen haben soll, ist tot. Die italienische Polizei fand seine Leiche in einem Auto in Realmonte in Sizilien.  Der Mann starb an seinen tötlichen Schußverletzungen. Ober Selbstmord begangen hat oder erschossen wurde, ist derzeit noch unklar. [...]

Mit drei Schüssen wurde in der Nacht zum Donnerstag eine 35-jährige Bulgarin in ihrer Wohnung im Saarbrücker Stadtteil Rußhütte getötet. Der mutmaßliche Täter Carmelo N. (ist) war auf der Flucht. [...]

Mit drei Schüssen in Hals, Bauch und Unterleib wurde die 35 Jahre alte Bulgarin Diana M. kurz nach ein Uhr am Donnerstagmorgen in ihrer eigenen Wohnung niedergestreckt. [...]

Carmelo N. ist für die Polizei im Saarland kein Unbekannter. Nach Informationen unserer Zeitung verbüßte er zuletzt von 2005 bis 2008 eine Haftstrafe wegen schweren Raubes.  Sein Name wird zudem im Zusammenhang mit einer Serie weiterer Gewaltdelikte, wie sexueller Nötigung und gefährlicher Körperverletzung genannt. [...]

Quelle: Saarbrücker Zeitung

Fazit: Auch wenn die Polizei keine näheren Angaben machen will (und ich mir Nachfragen erspare), kann mit Sicherheit davon ausgegangen werden, dass die Waffe illegal besessen wurde. Ein Mann wie “Carmelo N.” bekommt mit seinem Vorstrafenregister in Deutschland so ziemlich alles behördlich genehmigt: Hartz 4, Führerschein, Rechtsanwaltsbeistand, Wohngeld, Sozialhilfe … – nur eine waffenrechtliche Erlaubnis jedweder Art wird er niemals bekommen.

Das ist, wie wir sehen konnten, allerdings kein Hinderungsgrund nicht trotzdem eine Schußwaffe tödlich einzusetzen.

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2 Kommentare zu Nur eine “Beziehungstat”

  1. Jens sagt:

    Evtl. sollte man prüfen, dass Hartz IV Empfängern verboten wird, illegale Waffen mit diesem Geld zu kaufen. Es sollte auch von jedem Hartz IV Empfänger unterschrieben werden, dass er dies zur Kenntnis nimmt.

    Damit wäre jedem geholfen und sowas kommt nie wieder vor.

    Obwohl, Schwarzarbeitergeld sollte auch aufgenommen werden

    Anmerkung der Red.: Der Kauf illegaler Waffen IST ALLEN Menschen verboten. Das steht im Gesetz. Ob diese Gesetze aber von allen gelesen und wenn ja verstanden und befolgt werden, ist fraglich. Es steht auch nicht fest ob die meisten Straftaten von Empfängern von Transferleistungen begangen werden. Fest steht nur, dass die meisten Morde mit illegalen Schusswaffen oder legal erwerbbaren Tatmitteln (vor allem Messer) begangen werden.

  2. Namenlos sagt:

    Liebe Redaktion, das von Jens klang doch sehr sarkastisch: ich hoffe wir sind noch nicht soweit, das man das extra ankündigen muss :)

    Prinzipiell hat er recht, man macht einfach ein Gesetz (z.B. das das Töten anderer verbietet) und wenn es nicht funktioniert noch eines. Wer sich an das eine nicht hält, tut es eventuell ja auch beim nächsten.
    Daher muss man hier ja auch die körperliche Unversehrtheit im GG einfordern, dann im StGB die verschiedenen granularen Unterscheidungen von “Tot gemacht, weil…” unter Strafe setzen, dann auch noch alle potentiell möglichen Tatmittel (Ausgenommen Autos, Kettensägen, Äxten, Schraubenziehern, Küchengeräten und Stumpfen Gegenständen ) verbieten, und dann bald auch noch das Wissen der Anatomie unter Strafe stellen (Denn dann könnte ja jemand wissen, das Schläge gegen Kehlkopf oder Nasenbein oder das Genick überstrecken mehr als nur riskant sind…)

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