Nur tödliche Vorfälle
Allein um diese geht es mir eigentlich: Tödliche Vorfälle mit Waffen aller Art, welche keine legalen Schusswaffen sind. Warum ? Um aufzuzeigen, dass die Reaktionen nach Winnenden oder Erfurt zwar menschlich und emotional aber nicht sachlich und objektiv sind.
Legale Waffenbesitzer stellen eben keine Bedrohung dar, die latent vorhanden ist oder sogar für eine Verfassungsklage gereicht. Im Gegensatz dazu ist die alltägliche Gefahr Opfer einer tödlichen Attacke mit Messern, Werkzeugen oder illegalen Schusswaffen zu werden, eklatant höher. Noch höher ist nur das Risiko im Straßenverkehr zu sterben.
Um Ziel einer Attacke zu werden reicht es in Deutschland mittlerweile aus, eine unangenehme Meinung zu vertreten, wie ein Fall aus Swisttal bei Bonn zeigt. Hier wurde eine TV-Moderatorin afghanischer Herkunft, die sich für die Rechte der Frauen in ihrer Heimat einsetzt, Ziel eines Schusswaffenangriffs.
Der Generalanzeiger berichtet:
Bonn/Region. Eine mysteriöse Tat beschäftigt seit Sonntag die Bonner Polizei: In Swisttal-Morenhoven wurde auf eine junge Frau geschossen. Auf offener Straße, wie der GA erfuhr. Das Opfer hatte Glück im Unglück: Es wurde nur leicht verletzt. Die Polizei wollte sich auf Anfrage nicht zu dem Fall äußern und verwies an die Staatsanwaltschaft. [...]
Quelle: General Anzeiger
Nun könnte man meinen, dass diese Frau nun theoretisch von der für sie zuständigen Behörde einen Waffenschein bekommen könnte, um sich im Wiederholungsfalle zu verteidigen. Wir können jedoch mit Sicherheit davon ausgehen, dass sie diesen nicht bekommen wird. Sie müßte sich zuerst erschießen lassen, um damit der Behörde die erhöhte Bedrohung zu dokumentieren. In Deutschland gilt, dass nur der rechts- und gesetzestreue Bürger kein Anrecht auf ein adäquates Mittel zur Selbstverteidigung hat.
Der Besitzer illegaler Waffen ist dabei ausgenommen. Für ihn gilt weder das Waffengesetz, noch hat er unangemeldete Kontrollen der Aufbewahrung zu befürchten. Davor schützt ihn das Grundgesetz. Auch sonstige Bestimmungen, die z.B. das Führen (verdecktes Tragen in er Öffentlichkeit) verbieten hindern ihn nicht.
(Dank an Spürnase Henning)