Fact & Fiction
Lüge:
“Die ganzen Morde mit Schußwaffen in Deutschland sind doch zum größten Teil auf Sportschützen und Jäger zurückzuführen !“
Wahrheit:
Nur 3 % aller Schußwaffendelikte in Deutschland werden mit legal besessenen Waffen begangen. Dabei ist zu berücksichtigen, daß diese Delikte nicht zwangsläufig auch von den originären Eigentümern dieser legal besessenen Waffen begangen werden. Zu den legalen Schußwaffen als Tatwaffen werden auch gestohlene Waffen aus Privat- und Staatsbesitz gezählt, die dann von Verbrechern mißbraucht wurden. Ebenfalls in den 3% enthalten sind die Vergehen, die von staatlichen Waffenträgern/-besitzern begangen werden, also z.B. Polizeibeamte, Soldaten, BGS.
Um die wirklich Quote von Verbrechen zu ermitteln, die mit legalen Waffen von privaten Legalwaffenbesitzern begangen werden, benötigt man detailiertere Angaben als die der öffentlichen PKS, welche jedoch der Öffentlichkeit nicht zugänglich sind. Errechnet man auf Grundlage der vorhandenen Verteilung (behördliche vs. privat besessen), so kommt man in etwa auf eine Quote von 0,006%.
Lüge:
“Wenn man alle Schußwaffen für Privatleute verbietet, dann gibt es auch keine Verbrechen mehr mit diesen Waffen !”
Wahrheit:
Zugegeben, die These klingt logisch und verlockend. Die Realität lehrt uns jedoch die Erkenntnis, daß sie dieser Überlegung nicht folgt. Sogar das Gegenteil ist der Fall !
In Großbritannien wurde nach dem Dunblane-Massaker 1996 im folgenden Jahr ein totales Kurzwaffenverbot verhängt. Die Anzahl der Verbrechen mit Schusswaffen ist seitdem dramatisch angestiegen und liegt im europäischen Vergleich an erster Stelle, international gesehen sogar weit vor den USA.
Internationale Studien haben bewiesen, daß ein solches Verbot einen negativen Effekt hat. Einige dieser Studien findet man unter “Download“.
Eigentlich ist es bei genauerer Betrachtung logisch: Steht ein Verbrecher vor der Wahl ein Verbrechen zu begehen und er erfährt, daß das Opfer beispielsweise ein Jäger ist, so wird er ggf. von seiner Tat ablassen und ein anderes – vermeindlich unbewaffnetes Opfer suchen. Bei einem Totalwaffenverbot kann er relativ sicher davon ausgehen, daß keines seiner Opfer bewaffnet ist. Umgekehrt stört es einen Verbrecher grundsätzlich nicht gegen Gesetze zu verstoßen. Er wird sich im Zweifelsfalle also bewaffnen, egal ob legal oder illegal. Gerade jugendliche Straftäter empfinden verbotene Gegenstände als Statussymbole besonders verlockend.
Lüge:
“Private Waffen sind ja noch OK aber Großkaliberwaffen müssen verboten werden. Die Gefährdung die von ihnen ausgeht, ist wesentlich höher als bei jeder anderen Waffe !“
Wahrheit:
Die Morde von Eislingen, welche mit einer Kleinkaliberwaffe begangen wurden, zeigen auf traurige Weise, daß diese Behauptung nicht stimmt. Allein ein Vergleich der Energiewerte der verschiedenen Kaliber ergibt, daß alleine die Einordnung über Projektilgrößen keinen Maßstab für Gefährlichkeit (Lethalität) zulässt.
Eine Waffe wird nicht weniger gefährlich, nur weil das verschossene Projektil kleiner ist. Eine Waffe ist dann gefährlich wenn sie fahrlässig oder vorsätzlich gegen einen anderen Menschen eingesetzt wird.
Lüge:
“Waffenbesitzer sind doch alles verrückte, die nur darauf warten rumzuballern. Das sind Militaristen, die gerne Krieg spielen würden und sich an der Macht der Waffe aufgeilen !“
Abgesehen davon, daß man hier nette Austauschspielchen mit den Begriffen “Waffen” und “aufgemotzte Autos” machen könnte, ist diese Behauptung unwahr. Die ca. 3,5 Millionen legalen Waffenbesitzer sind ein repräsentativer Querschnitt durch die deutsche Bevölkerung. Es gibt Arbeiter, Rentner, Hausfrauen (und Hausmänner), Ingenieure, Mediziner, Angestellte, Studenten – eben all jene, die es auch in anderen Lebensbereichen gibt.
Daß diese Menschen eine gewisse Affinität zum Schießsport haben müssen, ist nicht zu bestreiten. Daß sie das zu einer Gefahr für die Allgemeinheit macht allerdings schon. Das findet auch Prof. Dr. Dietmar Heubrock, Geschäftsführender Direktor des Instituts für Rechtspsychologie in seinem Gutachten.
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